Wie funktioniert die Anmeldung und Zuweisung eines zugewanderten Kindes an die Klasse/VKL einer Grundschule?
Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Innenministeriums zur Durchsetzung der Schulpflicht vom 1. September
2015 regelt die Meldung der zugewanderten Kinder und Jugendlichen aus dem Ausland an die Schulen. Auf dieser Grundlage sind auch die Wege,
die bei der Anmeldung zur Schule zu gehen sind, nachvollziehbar.
Grundlegend ist Folgendes zu beachten: Die Verwaltungsvorschrift „Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ vom 01.08.2008, Fassung vom 31.05.2017 verpflichtet die Schulverwaltung und in Folge auch die Schulen zur Integration der zugewanderten Kinder und Jugendlichen. Dort steht: „Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen im Bereich der allgemein bildenden Schulen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart.“ Soweit es also möglich ist, haben zugewanderte Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf den Besuch des Unterrichts in regulären Klassen.
Wenn dies nicht möglich ist - was bei zugewanderten Kindern und Jugendlichen häufig der Fall ist -, dann nehmen sie an besonderen Fördermaßnahmen teil und besuchen zum Beispiel eine Vorbereitungsklasse:
Grundsätzlich melden Eltern das Kind im Grundschulalter (in der Regel vom 6.-10. Lebensjahr) an der zuständigen Grundschule im Schulbezirk an.
Sofern die zuständige Grundschule eine für das Kind geeignete Vorbereitungsklasse führt und dieses aufnehmen kann, vereinbart die Schule über die Lehrkraft der VKL mit den Eltern einen Termin für ein Aufnahmegespräch.
Führt die zuständige Grundschule im Schulbezirk keine Vorbereitungsklasse, dann klärt die Schulleitung die Zuweisung des Kindes in eine Grundschule mit entsprechender Vorbereitungsklasse (zu den VKL im Schulamtsbezirk Backnang ). Gerne unterstützt und begleitet das Staatliche Schulamt die Zuweisung an einen geeigneten Standort. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Schüler/ die Schülerin in einer Regelklasse der zuständigen Grundschule im Schulbezirk zu beschulen. Über die Zuweisung in die jeweilige Klassenstufe entscheiden Leistungsstand, Leistungsvermögen und Motivation.
Wie funktioniert die Anmeldung und Zuweisung eines zugewanderten Kindes/Jugendlichen an eine Klasse/VKL der Sekundarstufe I?
Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Innenministeriums zur Durchsetzung der Schulpflicht vom 1. September
2015 regelt die Meldung der zugewanderten Kinder und Jugendlichen aus dem Ausland an die Schulen. Auf dieser Grundlage sind auch die Wege,
die bei der Anmeldung zur Schule zu gehen sind, nachvollziehbar.
Grundlegend ist Folgendes zu beachten: Die Verwaltungsvorschrift „Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ vom 01.08.2008, Fassung vom 31.05.2017 verpflichtet die Schulverwaltung und in Folge auch die Schulen auf die Integration der zugewanderten Kinder und Jugendlichen. Dort steht: „Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen im Bereich der allgemein bildenden Schulen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart.“ Soweit es also möglich ist, haben zugewanderte Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf den Besuch des Unterrichts in regulären Klassen.
Wenn dies nicht möglich ist - was bei zugewanderten Kindern und Jugendlichen häufig der Fall ist -, dann nehmen sie an besonderen Fördermaßnahmen teil und besuchen zum Beispiel eine Vorbereitungsklasse:
Ältere Kinder (in der Regel vom vollendeten 10. Lebensjahr bis in der Regel zum 15. Lebensjahr), die eine weiterführende Schule besuchen müssen, werden von ihren Eltern an der weiterführenden Schule am Wohnort oder an einer wohnortnahen weiterführenden Schule angemeldet, an der eine Vorbereitungsklasse eingerichtet ist. Vorbereitungsklassen können sowohl an Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und auch an allgemeinbildenden Gymnasien eingerichtet sein.
Sollte in einer Kommune ein Geschäftsführender Schulleiter bzw. eine Geschäftsführende Schulleiterin bestellt sein, dann ist er/sie die Ansprechperson und kann Auskunft darüber geben, an welchen Schulen im Schulamtsbezirk Backnang Vorbereitungsklassen eingerichtet sind und eine Anmeldung erfolgen kann. Ebenfalls unterstützt das Staatliche Schulamt bei der Suche nach einer geeigneten Vorbereitungsklasse: Leitung der Koordinierungsstelle „Beschulung von Schulkindern aus Flüchtlingsfamilien“).
Kann eine weiterführende Schule das Kind/ den Jugendlichen in einer geeignete Vorbereitungsklasse aufnehmen, veranlasst sie folgende Schritte:
- Absprache eines Termins für das Aufnahmegespräch mit der aufnehmenden Schule und der dort zuständigen Lehrkraft der VKL.
- Aushändigung oder Versand eines Einladungsschreibens an die Eltern aus dem hervorgeht, wann die Eltern zur Anmeldung in die aufnehmende Schule kommen sollen und welche Unterlagen zum Aufnahmegespräch mitzubringen sind.
Das Schulamt empfiehlt hier einen Anmelde- bzw. Aufnahmebogen für die Vorbereitungsklasse.pdf.
Gibt es vor der Zusage zur Aufnahme an einer Schule mit VKL ein Aufnahmegespräch?
Ja. Das Aufnahmegespräch, das der Aufnahme an der Schule vorausgeht, führt in der Regel die Lehrkraft der
Vorbereitungsklasse. Sie schlägt der Schulleitung die erforderlichen Maßnahmen vor. Dadurch soll eine Entlastung der
Schulleitungen erreicht werden, ohne die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich §41 SchG zu berühren.
Empfohlen wird der Anmelde- bzw. Aufnahmebogen für die Vorbereitungsklasse des Staatlichen Schulamts Backnang. Diese und weitere Formulare finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamts.
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler einer besonderen Vorbereitungsklasse (VKL FIT, VKL LEIF) oder einer VABO-Klasse der beruflichen Schule zugewiesen werden soll, veranlassen die Lehrkräfte der VKL das weitere (z. B. Vermittlung der aufnehmenden Schule, ggfs. Hinzuziehung des Staatlichen Schulamts, Vermittlung weiterer Partner z.B. Jugendmigrationsdienst) Vorgehen.
Wer steht mir für Fragen rund um das Thema „VABO - Vorbereitungsklassen an beruflichen Schulen“ zur Verfügung?
Für schulpflichtige Migrantinnen und Migranten ab einem Alter in der Regel von 16 Jahren sind die beruflichen Schulen des
Landkreises zuständig. Im Einzelfall kann es sein, dass eine längere Beschulung in einer VKL oder ein vorzeitiger Start
in einer Berufsschulklasse (VABO) sinnvoll ist. Um diese Situation gut zu bewältigen, ist eine enge Kooperation aller Schularten
unabdingbar.
Ansprechpartnerin der beruflichen Schulen ist die Geschäftsführende Schulleiterin Frau Dr. Fleuchaus. Bei Fragen ist Frau Fleuchaus per Telefon: fl@gs-bk.de erreichbar.
oder per Mail unterWelche Verfahrenstypen zur Sprachstandsfeststellung können eingesetzt werden?
In welchen Bereichen können Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutsch-kenntnissen ihre Potenziale mit Hilfe des Analyseverfahrens 2P│Potenzial & Perspektive zeigen?
Ein wichtiges Diagnoseinstrument zur Erfassung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen im schulischen Bereich sowie
bildungsbiografischer Informationen bietet das Verfahren „2P│Potenzial & Perspektive“
für neu zugewanderte Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen im Alter von 10-20 Jahren. Das Verfahren fokussiert auf die
individuellen Stärken der Jugendlichen, um diese für den zukünftigen Schul- und Lebensweg nutzbar zu machen. Da die
Erfassung online erfolgt, wird der Entwicklungsprozess kontinuierlich (auch bei Schulwechsel) festgehalten und sichtbar gemacht. Die
Potentialanalyse 2P besteht aus sieben Bausteinen:
1) Kognitive Basiskompetenz
2) Lernstand Deutsch
3) Lernstand Mathematik
4) Lernstand Englisch
5) Berufliche Orientierung
6) Methodische Kompetenz
7) Biografische Informationen
Weitere Informationen und Hinweise zum Analyseverfahren 2P│Potenzial & Perspektive sind auf der Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg zu finden.
Wie geht es nach dem Besuch einer Vorbereitungsklasse für die Schülerin/ den Schüler weiter?
„Der Zeitpunkt der Integration in eine Regelklasse wird von den unterrichtenden Lehrkräften mit Zustimmung der Schulleitung der
aufnehmenden Schule flexibel und individuell im Rahmen der Regel- beziehungsweise Ausnahmefristen von einem bzw. zwei Jahren
festgelegt. Eine unterjährige Integration in eine Regelklasse ist dabei ausdrücklich in den Blick zu nehmen, wenn die
Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Leistungsstand, Leistungsvermögen und Motivation entscheiden über die Zuweisung in die
jeweilige Klassenstufe und Schulart. Hierbei kann auch berücksichtigt werden, welche Schulart im Herkunftsland zuletzt besucht worden
ist. Entspricht die Zuweisung zu einer bestimmten Schulart nicht dem Willen der Erziehungsberechtigten, entscheidet die Schulleitung der
gewünschten Schule auf der Grundlage einer Feststellungsprüfung über die Aufnahme.“ (vgl. Verwaltungsvorschrift des
Kultusministeriums über die "Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf an
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen", Kapitel 4.2.2 Integration in eine Regelklasse vom 31.05.2017).
Eine rechtzeitige Information der abgebenden Schule an die aufnehmende Schule ist sowohl aus schulorganisatorischen als auch aus
pädagogischen Gründen dringend erforderlich.
Um einen Wechsel von einer Vorbereitungsklasse einer allgemeinen Schule an eine andere (Vorbereitungs-)klasse einer allgemeinen Schule oder
an eine VABO-Klasse einer beruflichen Schule möglichst gut vorzubereiten, stellt das Staatliche Schulamt Backnang auf seiner Homepage
verschiedene Dokumente zur Verfügung:
1. Übergabedokumente
· Übergabedokuments für die Primarstufe.pdf,
· Übergabedokument für die Sekundarstufe.pdf
I und
· Übergabedokument für die VABO-Klasse.pdf
Der Ratgeber Hinweise
zu den Übergabeprotokollen.pdf unterstützt und bietet Hilfestellung bei der Bearbeitung des entsprechenden
Dokuments.
2. Themen- und Kompetenzfelder
Durch das zusätzliche Ausfüllen der bereits behandelten Themen- und Kompetenzfelder.pdf der abgebenden Schule, gibt diese verlässlich alle Informationen weiter, die zu einem gelingenden Anschluss, aber auch zur weiteren Förderung und Bildung als notwendig erachtet werden.
3. Checkliste
Die Checkliste
für den schulorganisatorischen Übergang aus einer Vorbereitungsklasse.pdf dient als Unterstützung bei der Organisation
einer Übergabe an eine andere allgemeinen Schule oder innerhalb einer allgemeinen Schule.
Besucht eine Schülerin oder ein Schüler erstmalig eine Regelklasse, können nicht ausreichende Leistungen im Fach Deutsch und
den Fremdsprachen bei der ersten und zweiten Versetzungsentscheidung.
Weitere Unterstützungsangebote und hilfreiche Arbeitsgrundlagen
Wir haben für Sie eine Linkliste.pdf
mit hilfreichen Angeboten zusammengestellt.