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Aufnahme- und Abschlussprüfungen an Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen im Rems-Murr-Kreis

Manuel Ade-Thurow

FACHBEREICHSLEITUNG
mit Prüfungsangelegenheiten wie

Nicola Rosenfelder

ASSISTENZ PRÜFUNGSANGELEGENHEITEN

Hauptschulabschlussprüfung, Werkrealschulabschlussprüfung und Realschulabschlussprüfung


Der Erwerb des Hauptschulabschlusses und die damit verbundene Hauptschulabschlussprüfung findet an einer Hauptschule, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule oder Realschule in der Regel am Ende Klasse 9 statt. Diese Prüfung besteht aus jeweils einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, einer mündlichen Kommunikationsprüfung im Fach Englisch, einer Projektarbeit sowie einer optionalen mündlichen Prüfung im Fach Deutsch oder Mathematik.
 

An einer Werkrealschule findet nach Klasse 10 in der Regel die Werkrealschulabschlussprüfung statt. Hier kommen zu jeweils einer schriftlichen Prüfung in Mathematik, Deutsch und Englisch eine schriftliche Prüfung in Technik oder AES (=Alltagskultur, Ernährung, Soziales) sowie eine mündliche Kommunikationsprüfung in Englisch hinzu. Darüber hinaus gibt es eine fachpraktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern Technik oder AES. Es besteht die Möglichkeit, darüber hinaus optional eine mündliche Prüfung in Mathematik oder Deutsch abzulegen.

Die Realschulabschlussprüfung zur Erlangung des Realschulabschlusses findet an einer Gemeinschaftsschule oder Realschule am Ende von Klasse 10 statt. Sie besteht aus jeweils einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie einer schriftlichen Prüfung im Wahlpflichtbereich (Technik oder AES=Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder Französisch). Hinzu kommen eine mündliche Kommunikationsprüfung in Englisch und Französisch sowie eine praktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern Technik oder AES (=Alltagskultur, Ernährung, Soziales). Optional kann an einer weiteren mündlichen Prüfung im Fach Deutsch oder Mathematik teilgenommen werden.
 

Schulfremdenprüfung: Wer das Abschlusszeugnis der Hauptschule, der Werkrealschule oder Realschule erwerben möchte, ohne Schülerin oder Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Werkreal- oder Realschule oder eines öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Gymnasiums zu sein, kann als außerordentliche(r) Teilnehmer/in (=Schulfremde(r)) die jeweilige Abschlussprüfung ablegen.

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