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Aufnahme- und Abschlussprüfungen an Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen im Rems-Murr-Kreis

PRESSEMITTEILUNG
des Staatlichen Schulamts Backnang vom Februar 2025


Schulfremdenprüfungen für den Hauptschulabschluss, den Werkrealschulabschluss und den Realschulabschluss

 

Sie möchten einen Hauptschulabschluss, einen Werkrealschulabschluss oder einen Realschulabschluss erwerben. Sie sind nicht Schülerin oder Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule. Dann können Sie eine Schulfremdenprüfung ablegen. Eine Sonderregelung gibt es für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, die im Falle einer Nichtversetzung ihre Schule ohne Abschluss verlassen müssten.

Die Abschlussprüfungen für Schulfremde finden parallel zu den ordentlichen Prüfungen ab 20. Mai 2025 statt und werden voraussichtlich bis Mitte Juli abgeschlossen sein. In allen Abschlussprüfungen werden Inhalte aus dem Bildungsplan 2016 für die Klassenstufen 7-10 geprüft.

Auf die Schulfremdenprüfung bereiten Sie sich in eigener Verantwortung vor. Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist empfehlenswert.

Die Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses umfasst schriftliche Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik. In Englisch kommt eine Kommunikationsprüfung hinzu. Im Unterschied zur regulären Hauptschulabschlussprüfung müssen Schulfremde in den Fächern Deutsch und Mathematik auch eine mündliche Prüfung ablegen. Zusätzlich wird ein Wahlfach entweder aus Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde oder aus Biologie, Physik, Chemie, mündlich geprüft. 

Außerdem findet eine Präsentationsprüfung statt, die aus der Erstellung einer Hausarbeit, deren Präsentation und einem anschließenden Prüfungsgespräch besteht. Das Thema wird bereits bei der Anmeldung erhoben und nach der Anmeldung von der Schulleitung der jeweiligen Prüfungsschule genehmigt. Es muss inhaltlich aus dem Fach WBS (Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung) stammen. 

Die Schulfremdenprüfungen zur Erlangung des Realschulabschlusses und des Werkrealschulabschlusses umfassen schriftliche Prüfungen in Deutsch, Englisch, Mathematik sowie in einem der Wahlpflichtfächer Technik, AES (Alltagskultur, Ernährung und Soziales) oder Französisch (nur Realschulabschluss). In Englisch kommt eine Kommunikationsprüfung hinzu. Im Unterschied zur regulären Realschul- bzw. Werkrealschulabschlussprüfung müssen Schulfremde in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder dem Wahlpflichtfach auch eine mündliche Prüfung ablegen. Zwei weitere Wahlfächer, eines aus Geographie, Geschichte oder Gemeinschaftskunde und eines aus Biologie, Physik oder Chemie, werden mündlich geprüft. 

Bei allen Schulfremdenprüfungen findet die Kommunikationsprüfung in Englisch nach den schriftlichen Prüfungen statt. 

Die Zuteilung der jeweiligen Prüfungsschule erfahren die Bewerberinnen und Bewerber nach der Anmeldung. Im Fach Deutsch wird in diesem Durchgang das Buch „Krummer Hund“ von Juliane Pickel oder alternativ „Der große Sommer“ von Ewald Arenz. 

Wer in Klasse 9 am Gymnasium versetzungsgefährdet ist kann an der Schulfremdenprüfung für den Hauptschulabschluss teilnehmen. Am Gymnasium Versetzungsgefährdete in Klasse 10 können an der Schulfremdenprüfung für den Realschulabschluss teilnehmen. Hierfür wird bei der Anmeldung eine Bestätigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung den Anmeldeunterlagen beigelegt.

Wenn Sie im Rems-Murr-Kreis wohnen melden Sie sich für die Schulfremdenprüfung beim Staatlichen Schulamt Backnang, Spinnerei 48, 71522 Backnang an. Die Anmeldeunterlagen müssen bis zum 01. März vollständig im Staatlichen Schulamt vorliegen. Die Anmeldeformulare und ausführliche Informationsblätter finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamts Backnang (https://bk.backnang-bw.de) unter „Prüfungen -> Schulfremdenprüfung“ zum Herunterladen. Für Fragen und Beratung durch das Staatliche Schulamt Backnang sind Frau Rosenfelder (Tel. 07191/3454-154, Nicola.Rosenfelder@ssa-bk.kv.bwl.de) bzw. Herr Mittorp (Tel. 07191/3454-119, Bernhart.Mittorp@ssa-bk.kv.bwl.de) zuständig.

Allgemeine Informationen erhalten Sie auch unter www.km-bw.de

Nach erfolgreicher Anmeldung zur entsprechenden Schulfremdenprüfung am Staatlichen Schulamt Backnang erfolgt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die weitere Beratung durch die zugewiesene Prüfungsschule im Rems-Murr-Kreis. 

Kontakt:

Fachbereichsleitung Prüfungen: Manuel Ade-Thurow, Tel. 07191/3454-131, Manuel.Ade-Thurow@ssa-bk.kv.bwl.de



Manuel Ade-Thurow

FACHBEREICHSLEITUNG
mit Prüfungsangelegenheiten wie

Nicola Rosenfelder

ASSISTENZ PRÜFUNGSANGELEGENHEITEN

Hauptschulabschlussprüfung, Werkrealschulabschlussprüfung und Realschulabschlussprüfung


Der Erwerb des Hauptschulabschlusses und die damit verbundene Hauptschulabschlussprüfung findet an einer Hauptschule, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule oder Realschule in der Regel am Ende Klasse 9 statt. Diese Prüfung besteht aus jeweils einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, einer mündlichen Kommunikationsprüfung im Fach Englisch, einer Projektarbeit sowie einer optionalen mündlichen Prüfung im Fach Deutsch oder Mathematik.
 

An einer Werkrealschule findet nach Klasse 10 in der Regel die Werkrealschulabschlussprüfung statt. Hier kommen zu jeweils einer schriftlichen Prüfung in Mathematik, Deutsch und Englisch eine schriftliche Prüfung in Technik oder AES (=Alltagskultur, Ernährung, Soziales) sowie eine mündliche Kommunikationsprüfung in Englisch hinzu. Darüber hinaus gibt es eine fachpraktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern Technik oder AES. Es besteht die Möglichkeit, darüber hinaus optional eine mündliche Prüfung in Mathematik oder Deutsch abzulegen.

Die Realschulabschlussprüfung zur Erlangung des Realschulabschlusses findet an einer Gemeinschaftsschule oder Realschule am Ende von Klasse 10 statt. Sie besteht aus jeweils einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie einer schriftlichen Prüfung im Wahlpflichtbereich (Technik oder AES=Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder Französisch). Hinzu kommen eine mündliche Kommunikationsprüfung in Englisch und Französisch sowie eine praktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern Technik oder AES (=Alltagskultur, Ernährung, Soziales). Optional kann an einer weiteren mündlichen Prüfung im Fach Deutsch oder Mathematik teilgenommen werden.
 

Schulfremdenprüfung: Wer das Abschlusszeugnis der Hauptschule, der Werkrealschule oder Realschule erwerben möchte, ohne Schülerin oder Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Werkreal- oder Realschule oder eines öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Gymnasiums zu sein, kann als außerordentliche(r) Teilnehmer/in (=Schulfremde(r)) die jeweilige Abschlussprüfung ablegen.