Inklusion

  • Inklusive Bildungsangebote sind in der Regel gruppenbezogen organisiert.
  • In der Schulklasse der allgemeinen Schule werden die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot zielgleich oder zieldifferent gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern ohne diesen Bedarf unterrichtet.
  • Für die Differenzierung und Individualisierung der Lernangebote arbeiten Allgemeinpädagogen mit Sonderpädagogen in einem Lehrerteam zusammen.
  • Wenn bei einem Kind umfängliche Anhaltspunkte für den Bedarf für ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht, können Eltern über die Schule ihres Kindes die Sonderpädagogische Überprüfung beim Staatlichen Schulamt beantragen. Bei Schulkindern ist in der Regel eine sonderpädagogische Beratung vorausgegangen.
  • Wenn die sonderpädagogische Diagnostik zu einer Anspruchsfeststellung führt, wird den Eltern ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule für die Einlösung angeboten.


Verlinkte Karte Entwicklungsräume Inklusion

Datenquelle & Datenlizenz:
Landesamt für Geoinformation
und Landentwicklung
www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0

Entwicklungsräume Inklusion (ERI)

Die Standorte für inklusive Bildungsangebote werden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulleiterinnen und Schulleitern nach transparenten Kriterien in sogenannte Entwicklungsräume Inklusion (ERI) eingeteilt.

Zu einem ERI gehört in der Regel ein SBBZ Lernen und genügend allgemeine Schulen aller Schularten.

Die verlinkte Karte zeigt die Entwicklungsräume Inklusion im Rems-Murr-Kreis. 

Durch Anklicken des Links (oder des linken Bildes) öffnet sich eine Karte, in der alle SBBZ Lernen und Grundschulen mit ihren Kontaktdaten angezeigt werden, die im Schuljahr 2025/2026 inklusive Bildungsangebote eingerichtet haben.