Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Begleitstelle Inklusion sind in der sonderpädagogischen Fallarbeit tätig. Sie begleiten die Verfahren zur Prüfung und Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA) im Staatlichen Schulamt und unterstützen bei der Schulangebotsplanung der sonderpädagogischen Bildungsangebote/Inklusion.
Sonderpädagogische Überprüfung - Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA)
Liegen aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung oder aufgrund von Entwicklungsproblemen länger andauernde und umfassende Anhaltspunkte für einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vor, dann kann die sonderpädagogische Überprüfung beantragt werden. In der Regel beantragen die Eltern über die Schulleitung der besuchten/zugeordneten Schule die Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Staatlichen Schulamt.
Zur Zusammenarbeit von allg. Schulen, SBBZ und Staatlichem Schulamt liegt den Beteiligten ein Schuljahresplan vor.
In der Arbeitshilfe sind die fachlichen Grundlagen der sonderpädagogischen Diagnostik und die Leitlinien in einzelnen
Förderschwerpunkten für die Hand der Lehrkräfte der Sonderpädagogik dargestellt.