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Schulanfang und Schulpflicht
Der Schulanfang ist ein Familienereignis: Für alle Familienmitglieder beginnt eine neue
Lebensphase. Hoffnungen und Erwartungen, aber auch Sorge und Wehmut begleiten den ersten Schultag. Optimale Startbedingungen
für das Kind beim Schulbeginn zu schaffen, dazu sind alle Verantwortlichen verpflichtet, weil dies eine sensible Zeit in der
kindlichen Biografie ist. Ob ein Kind schulbereit ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im besten Fall durch
eine gelingende Kooperation zwischen dem Elternhaus, der Kindertageseinrichtung und der aufnehmenden
Schule in den Blick genommen werden.
Kooperation Kindertageseinrichtungen -
Grundschule
Letztlich kommt es aber darauf an, wie die Schule den Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. Eine flexible Einschulungspraxis, verbunden mit einem optimierten Anfangsunterricht, ist eine wichtige Voraussetzung dafür und ein zentrales Element einer zukunftsfähigen Grundschule.
Kinder, die bis zu einem im Schulgesetz festgelegten Stichtag eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Dasselbe gilt für Kinder, die bis zu einem im Schulgesetz festgelegten Stichtages des darauffolgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet wurden. Nach Abschluss der Grundschule sind alle Kinder verpflichtet, eine aufbauende Schule zu besuchen. (SchG § 73)