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Schulanfang und Schulpflicht

Schulanfang

Der Schulanfang ist ein Familienereignis: Für alle Familienmitglieder beginnt eine neue Lebensphase. Hoffnungen und Erwartungen, aber auch Sorge und Wehmut begleiten den ersten Schultag. Optimale Startbedingungen für das Kind beim Schulbeginn zu schaffen, dazu sind alle Verantwortlichen verpflichtet, weil dies eine sensible Zeit in der kindlichen Biografie ist.  Ob ein Kind schulbereit ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im besten Fall durch eine gelingende Kooperation zwischen dem Elternhaus, der Kindertageseinrichtung und der aufnehmenden Schule  in den Blick genommen werden.

Kooperation Kindertageseinrichtungen - Grundschule

Letztlich kommt es aber darauf an, wie die Schule den Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. Eine flexible Einschulungspraxis, verbunden mit einem optimierten Anfangsunterricht, ist eine wichtige Voraussetzung dafür und ein zentrales Element einer zukunftsfähigen Grundschule.

Schulpflicht

Kinder, die bis zu einem im Schulgesetz festgelegten Stichtag eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Dasselbe gilt für Kinder, die bis zu einem im Schulgesetz festgelegten Stichtages des darauffolgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet wurden. Nach Abschluss der Grundschule sind alle Kinder verpflichtet, eine aufbauende Schule zu besuchen. (SchG § 73)

 

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