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Kooperation Kindertageseinrichtungen - Grundschulen

REGIONALE ANSPRECHPERSONEN KOOPERATION

Landesweit sind auf der Ebene der Regionalstellen des ZSL Regionale Ansprechpersonen Kooperation Kindertageseinrichtung - Grundschule  beratend tätig, die auch Fortbildungsveranstaltungen durchführen.
Zuständig für die Regionalstelle Schwäbisch Gmünd und damit für den Schulamtsbezirk Backnang sind dies für das kommende Schuljahr:


Bettina Knierim:         bettina.knierim@zsl-rsgd.de
Martina Langerjahn:    martina.langerjahn@zsl-rsgd.de

KOOPERATIONSKRAFT

Zur Förderung der Kooperation zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Grundschulen hat jede Grundschule eine Kooperationslehrkraft.



"Die Kontaktdaten erfragen Sie bitte bei der zuständigen Grundschule."

Kinder durchlaufen individuelle Entwicklungs- und Bildungsprozesse, die in der Familie beginnen und durch die Kindertageseinrichtungen und die Grundschule unterstützt und gefördert werden. Die Einrichtungen wirken durch die pädagogische Begleitung und Förderung der Kinder auf eine Kontinuität der individuellen Entwicklungs- und Bildungsprozesse hin. Dabei ist der Auftrag zur gemeinsamen Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in den Schulen zu berücksichtigen. 

Gemeinsam mit den Eltern tragen die Kindertageseinrichtungen gemäß § 1 Absatz 2 bis 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und die Schulen die Verantwortung für einen erfolgreichen Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule. Kindertageseinrichtungen und Schulen haben gemeinsame pädagogische Grundlagen, die in der Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seiner Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit sowie im Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen liegen. Die Gesundheitsämter stellen im Rahmen der verbindlichen Einschulungsuntersuchungen sicher, dass frühzeitig Förderempfehlungen und medizinische Bedarfe ausgesprochen werden, so dass präventive und gesundheitsförderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.

Die Zusammenarbeit von Eltern, öffentlichem Gesundheitsdienst, pädagogischen Fachkräften und den für die Kooperation zuständigen Lehrkräften der Grundschulen (Kooperationslehrkräften) soll eine ganzheitliche Sicht auf die Entwicklung des einzelnen Kindes ermöglichen. Eine Unterstützung von elterlicher, pädagogischer und medizinischer Seite ist unverzichtbar, damit das Kind die erforderlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen für einen guten Start in die Schule erwirbt. Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule wird so gestaltet und koordiniert, dass er die individuellen und familiären Voraussetzungen des Kindes berücksichtigt.

In der Verantwortung für die Entwicklung der Kinder tragen Eltern und pädagogische Fachkräfte sowie Lehrkräfte gemeinsam dafür Sorge, dass alle Kinder optimale Bedingungen für ihre Entwicklung bekommen. Allgemeine und spezifische Fragen des Übergangs sowie die Zielsetzungen und die Maßnahmen der Kooperation werden im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung von Kindertageseinrichtung und Grundschule, die im Kindergartenjahr vor der Einschulung stattfindet, erörtert.

Die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule wird in einem regelmäßig zu aktualisierenden verbindlichen Kooperationsplan vereinbart, der gemeinsam von den pädagogischen Fachkräften und den Kooperationslehrkräften erstellt wird und der die gemeinsame Arbeit festlegt. Die Wahrnehmung und Beobachtung des einzelnen Kindes, eine am individuellen Bedarf orientierte Entwicklungsförderung und die koordinierte Zusammenarbeit mit Eltern sind dabei von besonderer Bedeutung. Durch eine gute Kooperation tragen alle Beteiligten Sorge dafür, dass die Kinder ihren Übergang in die Schule erfolgreich und mit Freude bewältigen.

ARBEITSKREIS KOOPERATION - GRUNDSCHULE

Der Arbeitskreis Kooperation Kindergarten - Grundschule, bestehend aus Personen des Landratsamtes, des Gesundheitsamtes, des Staatlichen Schulamtes, der Kindertageseinrichtungen, der Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung, der Arbeitsstelle Frühförderung und den Regionalen Ansprechpersonen Kooperation Kindertageseinrichtung - Grundschule und einer Vertretung der Grundschulförderklassen, erörtert immer wieder aktuelle Themen der Kooperation Kindertageseinrichtung - Grundschule. In diesem Zusammenhang wurde auch die nebenstehende Handreichung erstellt, die wichtige Anregungen zur Kooperation vor Ort geben kann.   

VERWALTUNGSVORSCHRIFT

Die Verwaltungsvorschrift zur Kooperation Kindertageseinrichtungen - Grundschulen vom 15. Juli 2019  finden Sie unter folgendem Link:

Verwaltungsvorschrift.pdf

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