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Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung, Erziehung, Bildung und Schutz. Dabei wird er insbesondere durch Schule und Jugendamt unterstützt und begleitet. Beide Institutionen haben den gesetzlichen Auftrag, die jungen Menschen und die Eltern zu unterstützen oder bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung die notwendigen Schritte zum Schutz der Betroffenen zu unternehmen. Ob und wie gut diese beiden zentralen Aufgaben gelingen, hängt wesentlich von der Qualität der Zusammenarbeit der Fachkräfte von Schule und Jugendamt ab. Verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit in der Prävention und in der Intervention fördern das Zusammenwirken in einer Verantwortungsgemeinschaft.

Die Broschüre Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung_Handreichung ist für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleiterinnen und Schulleiter erstellt. Sie beschreibt die erforderlichen Handlungsschritte bei Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung. Mit Hilfe der Falldokumentation bei Kindeswohlgefährdung.docx können Anhaltspunkte systematisch dokumentiert werden und als Gesprächsgrundlage für interne pseudonymisierte Fallbesprechungen sowie die Beratung mit einer insoweit erfahren Fachkraft (ieF) herangezogen werden.
Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung.docx beim Jugendamt erfolgt mit dem hier hinterlegten Formular.

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