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Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung, Erziehung, Bildung und Schutz. Dabei wird er insbesondere durch Schule und Jugendamt unterstützt und begleitet. Beide Institutionen haben den gesetzlichen Auftrag, die jungen Menschen und die Eltern zu unterstützen oder bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung die notwendigen Schritte zum Schutz der Betroffenen zu unternehmen. Ob und wie gut diese beiden zentralen Aufgaben gelingen, hängt wesentlich von der Qualität der Zusammenarbeit der Fachkräfte von Schule und Jugendamt ab. Verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit in der Prävention und in der Intervention fördern das Zusammenwirken in einer Verantwortungsgemeinschaft.
Die Broschüre Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung_Handreichung ist für Lehrerinnen
und Lehrer sowie Schulleiterinnen und Schulleiter erstellt. Sie beschreibt die erforderlichen Handlungsschritte bei Anzeichen
für eine Kindeswohlgefährdung. Mit Hilfe der Falldokumentation
bei Kindeswohlgefährdung.docx können Anhaltspunkte systematisch dokumentiert werden und als
Gesprächsgrundlage für interne pseudonymisierte Fallbesprechungen sowie die Beratung mit einer insoweit erfahren
Fachkraft (ieF) herangezogen werden.
Die Meldung
einer Kindeswohlgefährdung.docx beim Jugendamt erfolgt mit dem hier hinterlegten Formular.