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Beurlaubung für Abschlussprüfungen in der Ukraine
Ukrainische Jugendliche, welche in diesem oder im nächsten Schuljahr einen ukrainischen Schulabschluss anstreben, können unter
bestimmten Voraussetzungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 9 Schulbesuchsverordnung) einen schriftlichen Antrag (Antrag
deutsch.pdf, Antrag
ukrainisch.pdf, Antrag
russisch.pdf) stellen und somit von der deutschen Schule beurlaubt werden. Teil des Antrags ist ein Nachweis, dass während der
Beurlaubung regelmäßig ein ukrainisches online-Unterrichtsangebot zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung für den
ukrainischen Schulabschluss besucht und der Abschluss im laufenden oder im kommenden Schuljahr angestrebt wird. Eine Bescheinigung der
ukrainischen Schule über den Besuch des Online-Unterrichts ist dem Antrag beizufügen.