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Beurlaubung für Abschlussprüfungen in der Ukraine


Ukrainische Jugendliche, welche in diesem oder im nächsten Schuljahr einen ukrainischen Schulabschluss anstreben, können unter bestimmten Voraussetzungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 9 Schulbesuchsverordnung) einen schriftlichen Antrag (Antrag deutsch.pdf, Antrag ukrainisch.pdf, Antrag russisch.pdf) stellen und somit von der deutschen Schule beurlaubt werden. Teil des Antrags ist ein Nachweis, dass während der Beurlaubung regelmäßig ein ukrainisches online-Unterrichtsangebot zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung für den ukrainischen Schulabschluss besucht und der Abschluss im laufenden oder im kommenden Schuljahr angestrebt wird. Eine Bescheinigung der ukrainischen Schule über den Besuch des Online-Unterrichts ist dem Antrag beizufügen.

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