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Grundschulförderklassen

Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, aber gemäß SchG § 74 Abs. 2 vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder Zurückstellung  zur Grundschulfähigkeit zu führen.

Durch gezielte Förderung und freies Spielen u.a. in den Bereichen  Grobmotorik und Feinmotorik, kognitiver Bereich, Sprachfähigkeit, Motivation, Ausdauer, Konzentration, emotionale Stabilität und Sozialverhalten sollen diese Kinder in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird.
Es gehört jedoch nicht zu den Aufgaben der Grundschulförderklasse, die Lerninhalte des Anfangsunterrichtes der Grundschule vorwegzunehmen.
Für zurückgestellte Kinder mit leichten sprachlichen Behinderungen können entsprechende sprachheilpädagogische Maßnahmen von besonders dafür ausgebildeten Lehrkräften (Zusammenarbeit mit sonderpädagogischen Beratungsstellen) durchgeführt werden.
Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs bei Schuleintritt  voraussichtlich der Besuch eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums nach SchG §15 Abs. 1 geeignet erscheint, werden nicht in die Grundschulförderklasse aufgenommen. Dasselbe gilt für Kinder, die Defizite ausschließlich im Beherrschen der deutschen Sprache haben. Für diese Kinder sind andere Fördermaßnahmen vorgesehen.

Die Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt. Die pädagogische Fachkraft trägt die Verantwortung  für die Förderung und Betreuung der Kinder. Sie sorgt für deren ganzheitliche Förderung und leitet erforderlichenfalls sonderpädagogische Maßnahmen ein. Darüber hinaus arbeitet sie eng mit den Erziehungsberechtigten zusammen, insbesondere durch Elternsprechstunden und Elternabende.
Ihre Aufgabe ist es die Erziehungsberechtigten zu beraten, mit welchen Hilfen sie zur Förderung der Kinder beitragen können. Außerdem arbeiten die pädagogischen Fachkräfte eng mit entsprechenden Institutionen  (Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen u.a.) zusammen.
Die Förderungs- und Betreuungszeit für ein Kind soll 22 Wochenstunden betragen. Die Grundschulförderklasse kann in einzelnen Stunden geteilt werden. Die gemeinsame Förderungs- und Betreuungszeit soll jedoch mindestens 13 bis 15 Stunden betragen. Einzelförderung als zusätzliche und zeitlich begrenzte Maßnahme ist möglich.

GRUNDSCHULEN MIT GRUNDSCHULFÖRDERKLASSE

Grundschulförderklassen im Schulamtsbezirk Backnang.xlsx

"Für nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich an die jeweilige Grundschule, die eine Grundschulförderklasse eingerichtet hat."

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