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Grundschulförderklassen
Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, aber gemäß SchG § 74 Abs. 2 vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder Zurückstellung zur Grundschulfähigkeit zu führen.
Durch gezielte Förderung und freies Spielen u.a. in den Bereichen Grobmotorik und Feinmotorik,
kognitiver Bereich, Sprachfähigkeit, Motivation, Ausdauer, Konzentration, emotionale Stabilität und Sozialverhalten sollen
diese Kinder in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine
Aufnahme in die Grundschule möglich wird.
Es gehört jedoch nicht zu den Aufgaben der Grundschulförderklasse, die Lerninhalte des Anfangsunterrichtes der Grundschule
vorwegzunehmen.
Für zurückgestellte Kinder mit leichten sprachlichen Behinderungen können entsprechende
sprachheilpädagogische Maßnahmen von besonders dafür ausgebildeten Lehrkräften (Zusammenarbeit mit
sonderpädagogischen Beratungsstellen) durchgeführt werden.
Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs bei Schuleintritt voraussichtlich der
Besuch eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums nach SchG §15 Abs. 1 geeignet erscheint, werden nicht in die
Grundschulförderklasse aufgenommen. Dasselbe gilt für Kinder, die Defizite ausschließlich im Beherrschen der deutschen
Sprache haben. Für diese Kinder sind andere Fördermaßnahmen vorgesehen.
Die Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt. Die
pädagogische Fachkraft trägt die Verantwortung für die Förderung und Betreuung der Kinder. Sie sorgt für
deren ganzheitliche Förderung und leitet erforderlichenfalls sonderpädagogische Maßnahmen
ein. Darüber hinaus arbeitet sie eng mit den Erziehungsberechtigten zusammen, insbesondere durch Elternsprechstunden und
Elternabende.
Ihre Aufgabe ist es die Erziehungsberechtigten zu beraten, mit welchen Hilfen sie zur Förderung der
Kinder beitragen können. Außerdem arbeiten die pädagogischen Fachkräfte eng mit entsprechenden
Institutionen (Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen u.a.) zusammen.
Die Förderungs- und Betreuungszeit für ein Kind soll 22 Wochenstunden betragen. Die
Grundschulförderklasse kann in einzelnen Stunden geteilt werden. Die gemeinsame Förderungs- und Betreuungszeit soll jedoch
mindestens 13 bis 15 Stunden betragen. Einzelförderung als zusätzliche und zeitlich begrenzte Maßnahme
ist möglich.
Grundschulförderklassen
im Schulamtsbezirk Backnang.xlsx
"Für nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich an die jeweilige Grundschule, die eine Grundschulförderklasse eingerichtet hat."