Einschulungsstichtag/Stichtagsregelung

Wann kann mein Kind regulär eingeschult werden?

Der Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni des Kalenderjahres, in dem Ihr Kind 6 Jahre alt wird.

Bild von Kindern mit Schulranzen

Kann mein Kind auch frühzeitig eingeschult werden, wenn es nach dem Stichtag geboren ist?

Ja, Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen.

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Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums unter folgendem Link:

Einschulungsstichtag: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg