Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben
(reguläre Einschulung) sowie Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr
vollendet haben und die von den Eltern in der Grundschule angemeldet wurden (Auslösung der Schulpflicht durch die
Eltern), werden zum jeweiligen Schuljahr schulpflichtig.