Christine Jungbluth
Sprechzeiten im Schulamt (Zimmer 32)
(Spinnerei 48, 71522 Backnang):
Mittwoch: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr und nach Vereinbarung
bfc@ssa-bk.kv.bwl.de
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet und hat ein unmittelbares Vortragsrecht, um die Dienststellenleitung bei der Erfüllung des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) zu unterstützen.
Gemäß § 21 (3) Chancengleichheitsgesetz können sich Lehrkräfte in ihren Angelegenheiten ohne Einhaltung des Dienstweges an die Beauftragte für Chancengleichheit wenden.
Broschüre Chancengleichheitsgesetz
Grundsätze und Zeitplan zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit
Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit (PDF)
Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit (WORD)
Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit
Das Chancengleichheitsgesetz hat zwei Ziele:
- Die berufliche Förderung von Frauen unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, insbesondere die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen, eine deutliche Erhöhung des Anteils von Frauen in Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer, sowie die Beseitigung bestehender Benachteiligungen.
- Hinwirkung auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
Hieraus ergibt sich für die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) folgender Arbeitsbereich:
- Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Umsetzung und Einhaltung des Chancengleichheitgesetzes
- Regelmäßige Durchführung von Dienstbesprechungen mit den Ansprechpartnerinnen der zugeordneten Schulen
- Unterstützung und Beratung der Ansprechpartnerinnen im Zusammenhang mit der Forderung nach familienfreundlichen Stundenplänen, bei der Berücksichtigung der Belange von Teilzeitkräften an den Schulen.
- Unterstützung und Beratung der Ansprechpartnerinnen in Fragen der Personalentwicklung (Frauen in Funktionsstellen? – Natürlich!)
- Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für die Ansprechpartnerinnen der zugeordneten Schulen
- Erfahrungsaustausch mit den Beauftragten für Chancengleichheit der anderen Schulaufsichtsbehörden
- Teilnahme an Bewerbergesprächen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind (z.B. bei der Besetzung von Konrektoratsstellen im HS-, WRS-, SoS-, GemS- und RS-Bereich)
Datum | Bezeichnung | Typ |
---|---|---|
11.03.2024 | 4 Antrag-nach-§29.pdf | |
11.03.2024 | 3 Frauenfoerderung.pdf | |
11.03.2024 | 2 Aufgaben-AP.pdf | |
11.03.2024 | 1 Neue-BFC.pdf |