„Die Schülermitverantwortung dient der Pflege der Beteiligung der Schüler an der
Gestaltung des Schullebens, des Gemeinschaftslebens an der Schule, der Erziehung der Schüler zu Selbstständigkeit und
Verantwortungs- bewusstsein. Der Wirkungsbereich der Schülermitverantwortung ergibt sich aus der Aufgabe der Schule.
Die Schüler haben in diesem Rahmen die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und durch selbstgewählte
oder übertragene Aufgaben eigene Verantwortung zu übernehmen. Die Schülermitverantwortung ist von allen am Schulleben
Beteiligten und den Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen." (§ 62 Schulgesetz)
- Helmut Bauer
07191/3454-134
Helmut.Bauer@ssa-bk.kv.bwl.de
- Axel Meyer
07191/3454-142
Axel.Meyer@ssa-bk.kv.bwl.de
Downloadbereich für Schülerinnen und Schüler
Hier soll im Laufe der nächsten Monate ein Datenpool entstehen um sich untereinander austauschen zu
können.
Wer also Spielpläne, Vorbereitungslisten oder andere Schriftstücke anderen zur Verfügung stellen möchte bitte an:Axel.Meyer@ssa-bk.kv.bwl.de
- Sie gibt Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit der Identifikation und Mitgestaltung.
- Sie bietet ihnen die Möglichkeit Eigeninitiative zu ergreifen und Verantwortung zu übernehmen.
- Sie stellt ein wichtiges Sprachrohr zu den Entscheidungsträgern des Schulsystems dar.
- Sie macht demokratische Prozesse erlebbar.
- Klassensprecher/-innen (gewählt durch die Gesamtheit der Schüler/-innen einer Klasse)
- Schülersprecher/-innen (gewählt durch Gesamtheit der Klassensprecher/-innen einer Schule, dem Schülerrat)
- Verbindungslehrer/-innen (gewählt durch den Schülerrat)
- Anhörungs- und Vorschlagsrecht (§ 10 Abs. 1)
- Beschwerderecht (§ 10 Abs. 1)
- Vermittlungs- und Vertretungsrecht (§ 10 Abs. 2)
- Informationsrecht (§ 11 Abs. 2)