Wie sieht die Planung zur Bildung einer Vorbereitungsklasse aus?
Zur Prognose (März/April eines Jahres) meldet die Schulleiterin/der Schulleiter (SL) ihre/ seine prognostischen
Schüler- und Klassenzahlen elektronisch. In einem darauffolgenden individuellen Planungsgespräch (zwischen SL
und Personalschulrat im Staatlichen Schulamt) wird die Notwendigkeit der Einrichtung einer VKL auf Basis einer Sprachförderkonzeption
zur Einrichtung oder Weiterführung einer VKL erörtert.
Wer entscheidet, an welchen Schulen eine Vorbereitungsklasse eingerichtet wird?
Um festzulegen, wie viele Vorbereitungsklassen eingerichtet werden müssen und welche Schulen hierfür in Frage kommen, ist eine
enge Zusammenarbeit der Schulverwaltung mit verschiedenen Partnern notwendig. In vielen Schulamtsbezirken werden diese
Abstimmungsgespräche als sogenannte „Runde Tische“ bezeichnet.
In Zeiten, in denen die Zuwanderung einer großen Dynamik unterliegt, ist es meist sehr schwierig, den Bedarf an Vorbereitungsklassen im Primar- und Sekundarbereich gut abzuschätzen. Umso wichtiger ist die enge Zusammenarbeit mit dem Stadt- bzw. Landkreis um relevante Zahlen und Daten zu erhalten, die als Grundlage für alle weiteren Planungen dienen können.
Die jeweiligen konkreten Planungen für ein Schuljahr sollten möglichst frühzeitig, spätestens im Frühjahr eines Jahres, beginnen. Dabei ist es wichtig, dass alle Partner in die Planungen einbezogen werden. Wesentliche Partner sind: Schulleitungen jener Schulen, an denen ggfs. eine Vorbereitungsklasse eingerichtet werden soll, Geschäftsführender Schulleiter/ Geschäftsführende Schulleiterin, betroffene Schulträger. Auch die Einbeziehung von Vertretern der allgemeinbildenden Gymnasien, der beruflichen Schulen (meist der Geschäftsführende Schulleiter der Beruflichen Schulen) und die enge Abstimmung mit ggfs. ansässigen privaten Schulen sind unerlässlich. Um möglichst konkret planen zu können, ist es sinnvoll, einen Schulamtsbezirk in Raumschaften einzuteilen und jeweils separate Planungen vorzunehmen.
Selbstverständlich werden sich die ersten Planungen im Laufe des Schuljahres sukzessive weiterentwickeln. Wichtig ist deshalb, dass die jeweiligen Planungsstände immer gut auch mit den Partnern kommuniziert werden.
Die Einrichtung einer Vorbereitungsklasse wird dann auf der Grundlage der gemeinsamen Planungsschritte letztlich vom Staatlichen Schulamt entschieden.
Welche Stundentafel gilt für die Vorbereitungsklassen der Grundschule und die Primarstufe der Gemeinschaftsschule?
Zahlreiche VKL-Standorte im Rems-Murr-Kreis ermöglichen möglichst kurze Schulwege für die betroffenen Kinder in den
Grundschulen. Wie oben dargestellt, können diese in separaten Klassen oder integrativ beschult werden. Der
Grundschule steht hierfür eine Stundenzahl von mind. 12 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Nach der Verordnung
des Kultusministeriums zur Regelung der Stundentafeln für die Vorbereitungsklassen der Grundschule und der Klassen 1 bis 4 der
Gemeinschaftsschule vom 21.06.2017 gilt:
BEREICHE | ANZAHL LEHRERWOCHENSTUNDEN |
Pflichtbereich |
12 |
Deutsch |
10 |
Demokratiebildung |
2 |
Zusatzbereich 1) |
6 |
Mathematik, Musik, Kunst/Werken, Bewegung, Spiel und Sport, Sachunterricht, Englisch oder Französisch
2) |
|
Summe |
18 3) |
1) Unterricht ist auch integrativ in Regelklassen möglich. Eine frühzeitige stundenweise Integration in
Regelklassen ist anzustreben.
2) Die Fachbezeichnungen orientieren sich am Bildungsplan 2016. Für Klassen, die nach dem Bildungsplan 2004 unterrichtet werden, sind die entsprechenden Bezeichnungen hieraus maßgeblich.
3) Kontingent von 18 Lehrerwochenstunden pro Vorbereitungsklasse, davon sechs Lehrerwochenstunden für bedarfsgerechte Verteilung durch das Staatliche Schulamt für Vorbereitungsklassen oder Sprachfördergruppen. Die Unterrichtsverpflichtung der Schülerinnen und Schüler kann durch Integration in die Regelklasse über 18 Wochenstunden hinausgehen.
Welche Stundentafel gilt für den Sekundarstufenbereich I an WRS, RS und GMS?
Je nach Bedarf sind an WRS, RS und GMS des Rems-Murr-Kreises Vorbereitungsklassen eingerichtet. Die Schülerinnen und
Schüler können ebenfalls in separaten Klassen oder integrativ beschult werden. Der Schule steht hierfür
eine Stundenzahl von mindestens 16 Lehrerwochenstunden/Klasse zur Verfügung. Die Verordnung
des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Regelung der Stundentafeln für die Vorbereitungsklassen der Werkrealschule, der
Hauptschule, der Realschule sowie jeweils der Klassen 5-10 der Gemeinschaftsschulen und des Gymnasiums der Normalform vom 21.06.2017 sieht
folgende Verteilung vor:
BEREICHE |
ANZAHL LEHRERWOCHENSTUNDEN |
Pflichtbereich |
16 |
Deutsch |
12 |
Demokratiebildung |
4 |
Zusatzbereich 1) |
9 2) |
Mathematik, Naturwissenschaften, Fächerfeld, Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld, Musik, Bildende
Kunst, Sport, Fremdsprachen, Wahlpflichtfach und Profilfach 3) |
|
Summe: |
254) |
1) Unterricht ist auch integrativ in Regelklassen möglich. Eine frühzeitige
stundenweise Integration in Regelklassen ist anzustreben.
2) Zuweisung durch das Staatliche Schulamt beziehungsweise Regierungspräsidium im Rahmen der insgesamt für Vorbereitungsklassen zur Verfügung stehenden Ressourcen.
3) Die Fachbezeichnungen orientieren sich am BIldungsplan 2016. Für Klassen, die nach dem Bildungsplan 2004 beziehungsweise 2012 unterrichtet werden, sind die entsprechenden Bezeichnungen hieraus maßgeblich.
4) Kontingent von 25 Lehrerwochenstunden pro Vorbereitungsklassen, davon neun Lehrerwochenstunden für bedarfsgerechte Verteilung durch das Staatliche Schulamt beziheungsweise Regierungspräsdium für Vorbereitungsklassen oder Sprachfördergruppen. Die Unterrichtsverpflichtung der Schülerinnen und Schüler kann durch Integration in die Regelklassen über 25 Wochenstunden hinsausgehen.
An welchen Schulen im Rems-Murr-Kreis sind Vorbereitungsklassen eingerichtet?
Die Standortübersicht der Vorbereitungsklassen im Rems-Murr-Kreis für das aktuelle Schuljahr finden Sie auf unserer Homepage.