Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Wenn bei einer Schülerin/einem Schüler eine Behinderung, eine Erkrankung oder eine Entwicklungsstörung eine gravierende Beeinträchtigung des schulischen Lernens zur Folge hat, können individuelle pädagogische Hilfestellung und Unterstützung notwendig sein. 

Im Einzelfall kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Der Nachteilsausgleich für Schülerinnen oder Schüler mit besonderem Förderbedarf oder für behinderte Kinder lässt das Anforderungsprofil des Fachs und der Klassenstufe unberührt und bezieht sich auf pädagogische Maßnahmen, besondere Hilfsmittel oder die Anpassung der Rahmenbedingungen. Dadurch soll die Beeinträchtigung im Sinne der Chancengleichheit ausgeglichen werden. Die Entscheidung obliegt der Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz, unter Vorsitz der Schulleitung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:

- Die Arbeitshilfe enthält Informationen und rechtliche Grundlagen zum Thema Nachteilsausgleich, sowie Vorlagen zur Dokumentation und exemplarische Beispiele zur Umsetzung eines Nachteilsausgleichs für den Schullalltag.

- Der Dokumentationsbogen dient als Protokollvorlage für die Klassenkonferenz. 

- In der Kurzübersicht finden Sie die Vorgehensweise auf einen Blick.