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Kooperation Schule und Sozialer Dienst des Jugendamtes

Bereits seit 2007 gibt es im Rems-Murr-Kreis Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Jugendhilfe. Beide Institutionen haben den gesetzlichen Auftrag, die jungen Menschen und die Eltern bei der Erziehung und Bildung zu unterstützen. Ob und wie gut diese beiden zentralen Aufgaben gelingen, hängt wesentlich von der Qualität der Zusammenarbeit der Fachkräfte von Schule und Jugendamt ab. Verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit in der Prävention und in der Intervention fördern das Zusammenwirken in einer Verantwortungsgemeinschaft.

Die hier eingestellte Handreichung.pdf ist für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialen Dienst erstellt. Sie beschreibt die Grundsätze der Zusammenarbeit und benennt Themen und Anlässe, die für die Fortschreibung der Vereinbarungen der Kooperation relevant sind. Eine Vorlage für eine Kooperationsvereinbarung.docx zwischen der einzelnen Schule und dem zugeordneten Sozialen Dienst des Jugendamtes wird hier ebenfalls bereitgestellt. 

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