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Kinder beruflich Reisender

Kinder von Eltern, die beruflich reisen müssen, können nicht immer am selben Ort die Schule besuchen. Solange sie schulpflichtig sind, müssen sie immer in dem Ort die Schule besuchen, an dem sich die Eltern mit ihren Kindern aufhalten. Das ist nicht immer einfach. Weil es in Baden-Württemberg nicht nur eine Pflicht auf Schule gibt, sondern auch ein Recht auf Bildung, unterstützt das Land Baden-Württemberg Kinder und Jugendliche beruflich reisender Eltern beim Schulbesuch durch besondere Angebote.

ANSPRECHPERSON FÜR DIE SCHULAMTSBEZIRKE STUTTGART, LUDWIGSBURG, BACKNANG UND NÜRTINGEN:

Sabine Biebries
0172/1011769 
sabine.biebries@bereichslehrkraft.de



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