Grundlage für den Arbeitsschutz ist zunächst das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung zu sichern und zu verbessern.
Darüber hinaus wurden auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes verschiedene Rechtsverordnungen erlassen. Die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ergänzen die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften.
Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Ziel ist, die spezifischen Gefährdungen des jeweiligen Betriebs und Arbeitsplatzes soweit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern.
Grundlage für die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes an Schulen und Schulkindergärten ist die Verwaltungsvorschrift „Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten.pdf“. In dieser Verwaltungsvorschrift ist klar geregelt, wem welche Verantwortung bei der Einhaltung der Vorschriften zukommt. Im Bereich der Schulen und Schulkindergärten ist die Verantwortlichkeit für den Arbeitsschutz im inneren Schulbereich den Schulleiterinnen und Schulleitern übertragen. Sowohl die staatlichen Rechtsvorschriften als auch die Unfallversicherungsvorschriften sind von den Schulen verbindlich zu beachten.
Besonders zu beachten ist auch die Rahmendienstvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement.pdf. Die Rahmendienstvereinbarung konkretisiert das Verfahren und die Mitbestimmung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzrechts insbesondere hinsichtlich der Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen sowie bei der Festlegung aller Maßnahmen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Prävention.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet unter anderem zu einer Gefährdungsbeurteilung sowie zu einer Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der daraus resultierenden Maßnahmen. COPSOQ, die Onlinebefragung zur Lehrergesundheit, ist eine Möglichkeit, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
In Baden-Württemberg wurde die Onlinebefragung zur Lehrergesundheit an öffentlichen Schulen und Schulkindergärten (COPSOQ) bereits zwei Mal durchgeführt. Obwohl die Teilnahme freiwillig war, haben im Rems-Murr-Kreis ca. 60% der Schulen und Schulkindergärten an der 2. Onlinebefragung im Jahr 2018 teilgenommen. Mit der Erhebung und Auswertung war die Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften (FFAW) beauftragt. Die Einzelberichte wurden an die jeweiligen betreffenden Schulleitungen übermittelt, die sich ihrerseits und gemeinsam mit ihrem Kollegium intensiv mit den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung beschäftigten.
Zu den psychosozialen Belastungsspitzen bei der Arbeit, die sich aus der Befragung für die einzelnen Schulen und Schulkindergärten ergaben, wurden von den Schulleitungen 2019 Maßnahmen zur Abhilfe dokumentiert, die bis Ende 2020 umgesetzt werden sollen. Die Schulrätinnen und Schulräte des Staatlichen Schulamts Backnang sind mit allen ihren Schulen und Schulkindergärten hierzu im Gespräch.
Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen, die vom Arbeitgeber/Dienstherrn auf freiwilliger Basis angeboten werden. Hierzu zählen Angebote zu unterschiedlichen Themenbereichen wie beispielsweise Stressbewältigung, Beziehungsgestaltung oder gesundheitsgerechte Führungskultur, die die Beschäftigten bei der Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden unterstützen.
Von 2017 bis 2020 hat das Staatliche Schulamt Backnang mehrere Fortbildungen zur Gesundheitsförderung angeboten. In der Reihe „Innehalten, Ankommen und Weitermachen - über Bewegung, Achtsamkeit, Atem und Entspannung“ wurden ca. 40 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschult. Diese Personen dürfen eine nachhaltige Entspannungspause für Lehrkräfte an ihren Schulen im Rems-Murr-Kreis anbieten. Falls Sie daran Interesse haben, diese Methode des Stressabbaus an Ihrer Schule einzuführen, kommen Sie gerne auf uns zu.
ANSPRECHPARTNERIN AM STAATLICHEN SCHULAMT BACKNANG:
Syliva Neubauer
07191/3454-123
sylvia.neubauer@ssa-bk.kv.bwl.de
Jede Schule verfügt über einen an der Schule benannten und durch die Unfallkasse Baden-Württemberg geschulten Sicherheitsbeauftragten, der die Schulleitung in diesem Arbeitsfeld unterstützt.
ANSPRECHPARTNER FÜR SICHERHEITSBEAUFTRAGTE
AN SCHULEN IM SCHULAMTSBEZIRK BACKNANG:
Andreas Rosanelli
07191/3454-150
andreas.rosanelli@ssa-bk.kv.bwl.de
Lehrkräfte sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Darüber hinaus haben sie auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. Betroffene Personen sind neben Kolleginnen und Kollegen auch Schülerinnen und Schüler.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Lehrkräfte entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift erfolgt durch einen vom Land beauftragten überbetrieblichen Dienst. Dieser nimmt die den Betriebsärztinnen, -ärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit nach § 3 bzw. § 6 Arbeitssicherheitsgesetz obliegenden Aufgaben wahr.
In Baden-Württemberg wurde der B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH für die Betreuung der Lehrkräfte beauftragt. Auf den Internetseiten https://sicher-gesund-schule-bw.de der B.A.D. GmbH besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Betriebsärztinnen und den Betriebsärzten sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit der B.A.D. GmbH zum Beispiel für die Vereinbarung eines Mutterschutzvorsorgetermins für schwangere Lehrerinnen.
ANSPRECHPARTNER BEIM B.A.D. FÜR DIE SCHULEN IM REMS-MURR-KREIS:
Tatjana Gundlach
für den Schulamtsbezirk Backnang zuständige Fachärztin für Arbeitsmedizin beim B.A.D.
tatjana.gundlach@bad-gmbh.de
Eugen Sterkel
für den Schulamtsbezirk Backnang zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit beim B.A.D.
eugen.sterkel@bad-gmbh.de
Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) hat der Gesetzgeber ein wichtiges Instrument geschaffen, das die Rehabilitation und die Integration von kranken und behinderten Menschen in den Vordergrund stellt. Bei gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen soll Ihnen unser Wegweiser „Gesund im Schulalltag“ helfen, geeignete Weg zu finden, Ihre Gesundheit wiederherzustellen.
Auf der Homepage des Kultusministeriums:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Arbeitsschutz+und+Betriebliche+Gesundheitsfoerderung
Im Infoportal „Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte in Baden-Württemberg“:
http://arbeitsschutz-schule-bw.de/,Lde/Startseite
Im Infoportal „Gefahrstoffe-Schule-BW“:
http://gefahrstoffe-schule-bw.de/,Lde/Startseite