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Schulkindergärten
Die Schulkindergärten sind keine Kindergärten im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG), sondern
sonderpädagogische Einrichtungen nach §20 Schulgesetz für Kinder mit (drohender) Behinderung.
Sie bieten sonderpädagogische Förderung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr (Kinder mit körperlicher
Behinderung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr) bis zum Schuleintritt in kleinen Gruppen und durch sonderpädagogisch qualifiziertes
Personal an.
Sie unterstützen und begleiten Kinder mit Behinderung durch individuelle – auch behinderungsspezifische - Hilfen, um für
diese ein möglichst hohes Maß an vorschulischer Bildung, sozialer Teilhabe und selbsttätiger
Lebensführung zu erlangen.
Die Anmeldung erfolgt über einen Schulkindergarten im Schulamtsbezirk. Nach der Anmeldung wir durch eine Sonderpädagogin/ einen
Sonderpädagogen der Bedarf des Kindes erhoben. Bei vorhandenem umfänglichen sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten
die Eltern dann eine Zusage auf einen Schulkindergartenplatz durch das Staatliche Schulamt.
Schulkindergarten für Geistigbehinderte Fellbach
Fröbel-Schulkindergarten
Schulkindergarten für Geistigbehinderte Schorndorf
Schulkindergarten am Grafenberg
Schulkindergarten für Körper- und Geistigbehinderte Murrhardt
Bodelschwingh-Schulkindergarten Murrhardt
Schulkindergarten für Körperbehinderte Schorndorf
Pusteblume Schorndorf
Schulkindergärten für Sprachbehinderte
Schulkindergarten für Sprachbehinderte Schorndorf
Schulkindergarten für Sprachbehinderte Sulzbach
Schulkindergarten für Sprachbehinderte Waiblingen