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Begegnungsmaßnahmen

Begegnungen und Kooperationen von Kindern, Jugendlichen mit und ohne Behinderung aus Kindertagesstätten, allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungs-zentren (SBBZ) sind im Orientierungsplan (für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und Kindertageseinrichtungen) und in den Leitperspektiven der Bildungspläne der allgemeinen Schulen verankert.
Damit nicht Unsicherheit und Vorurteile zu Bestimmungsfaktoren werden, ist es hilfreich vielfältige Handlungsfelder mit dem Ziel der Kontaktaufnahme zu schaffen. Für die Umsetzung der Begegnungs- und Kooperationsvorhaben von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung stellt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport jährlich Fördermittel zur Verfügung.

Der Flyer Begegnungsmaßnahmen enthält eine Übersicht über den Verfahrensablauf und fasst die wichtigsten Informationen und Kriterien für die erfolgreiche Durchführung und Antragsstellung zusammen.

Mit dem Formular „Anzeige Begegnungsmaßnahmen“ kann der Zuschuss über das Staatliche Schulamt Backnang beantragt werden. Die Höhe der Bezuschussung wird vom Regierungspräsidium festgelegt und den Schulen mitgeteilt. 

Das Formular  „Abrechnung Begegnungsmaßnahmen“ wird spätestens vier Wochen nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahme mit den Belegen im Staatlichen Schulamt Backnang eingereicht. 

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