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                     Beratung bei Autismus-Spektrum-Störung

Die Autismusbeauftragten beraten und unterstützen Schüler mit diagnostizierter Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und deren Eltern und Lehrerinnen und Lehrer bei Fragen der schulischen Bildung und Erziehung. Ziel ist eine mit allen Beteiligten abgestimmte individuelle Bildungsplanung, die dem jungen betroffenen Menschen eine erfolgreiche schulische Bildung ermöglicht. Die Autismusbeauftragten

  • informieren über spezifische Fragen der Autismus-Spektrum-Störung, schulische Fördermöglichkeiten und außerschulische Hilfeangebote.
  • beraten bei Schulortfragen, bei schulrechtlichen Fragen, bei spezifischen methodisch und didaktischen Fragestellungen, bei der Ausgestaltung und Erprobung geeigneter Kommunikationsformen, bei sozialen Problemen und bei Maßnahmen des Nachteilsausgleichs.
  • beraten und begleiten bei Fragen zur Hilfeplanung und bzgl. Eingliederungshilfe als Schulbegleitung nach §35a SGB VIII in Federführung des Jugendamts im Einverständnis mit den Eltern.
  • begleiten bei der Einschulung und bei einem Schulwechsel sowie bei der Erprobung von Bildungsangeboten und Lernorten.
  • unterstützen bei Bildungswegekonferenzverfahren sowie bei Berufswegekonferenzen im Übergang zur beruflichen Bildung oder in eine Ausbildung.

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