Sonderpädagogische Überprüfung - Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA)
Liegen aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung oder aufgrund von Entwicklungsproblemen länger andauernde und umfassende Anhaltspunkte für einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vor, dann kann die sonderpädagogische Überprüfung beantragt werden. In der Regel beantragen die Eltern über die Schulleitung der besuchten/zugeordneten Schule die Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Staatlichen Schulamt.